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1.    Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Design-Leistungen zwischen elena chioteli graphic design und dem Auftraggeber Widersprechende AGBs werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn elena chioteli graphic design nicht ausdrücklic widerspricht.


2.    Ertragsgegenstand, Nutzungsrechte
2.1    Die von elena chioteli graphic design
erbrachten Leistungen sind deren geistiges Eigen-tum, an welchem dem Auftraggeber grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt werden. Die ­Geltung des  Urheberrechtsgesetzes findet, auch wenn die erforderlichen Schutzvorausset­zungen nicht vorliegen, zumindest sinngemäß Anwendung. An Entwürfen wird kein Nutzungsrecht eingeräumt, ansonsten ist die Nutzung nur im Rahmen des Nutzungsrechtes zulässig. Änderungen am Werk bedürfen der Zustimmung. Eine Übertragung des Nutzungsrechts ist ausgeschlossen. elena chioteli graphic design ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen.

2.2    Der Vertrag umfasst keine rechtlichen Prü­fungen, insbesondere hat er die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von elena chioteli graphic design nicht zum Gegen-stand und beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Ein-tragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von elena chioteli graphic design. Der Auftraggeber ist für Recherchen und die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung selbst verantwortlich.
3.    Freigabe, Vergütung, Rechteübergang
3.1    Entwürfe erhält der Auftraggeber zur Kenntnis-nahme und Freigabe. Hiermit gehen noch keine Rechte auf den Auftraggeber über. Entwürfe sind zur endgültigen Fertigstellung vom Auftraggeber freizugeben. Sofern eine Fertigstellung anhand des ursprünglichen Angebots nicht möglich ist, erstellt elena chioteli graphic design ein neues Angebot zur Annahme durch den Auftraggeber. Die Vergütung erfolgt sodann für die Gesamtleistung auf der Grundlage der erstellten Angebote.
3.2    Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger
Bezahlung der Vergütung auf den Auftrag-geber über. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben elena chioteli graphic design sämtliche Rechte/Eigentum ­vorbehalten. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von elena chioteli graphic design. elena chioteli graphic design ist nicht ­verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.


4.    Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
4.1    Die Vergütung ist bei Abnahme des Werkes ohne Abzug zur Zahlung fällig. Werden die in Auftrag gegebenen Leistungen in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer

solchen Teilabnahme fällig. Bei finanziell oder zeitlich aufwändigen Leistungen ist elena chioteli graphic design berechtigt angemessene Abschlagszahlungen (je 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung /
bei Fertigstellung von 50% / bei Abnahme) zu
fordern. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-
künstlerischen Gründen (8.1) verweigert werden.

4.2    Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen
in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines nach-gewiesenen höheren Schadens ist möglich. Im Falle des Zahlungsverzugs bei Teilleistungen ist
elena chioteli graphic design berechtigt weitere Leistungen ledig­lich Zug-um-Zug gegen vorherige
Zahlung zu erbringen.
5.    Fremdleistungen
5.1    elena chioteli graphic design ist nach 2.1 und 8.1 schöpferisch tätig. Zur Ablieferung eines Werkes sind jedoch u. U. Fremdleistungen (z. B. Text, Lektorat, Fotos, Druckproduktion, Litho, Programmierung, etc.) notwendig, welche im Angebot ausgewiesen sind. elena chioteli graphic design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen und von diesem zu vergüten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, elena chioteli graphic design entsprechende Vollmachten zu erteilen.
5.2    Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd­leistungen im Namen und für Rechnung von elena chioteli graphic design abgeschlossen werden, stellt der Auftraggeber elena chioteli graphic design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
6.    Belegexemplare, Eigenwerbung
Von allen fertiggestellten Leistungen überlässt der Auftraggeber elena chioteli graphic design unent-
geltlich drei einwandfreie Belegexemplare.elena
chioteli graphic design ist be­rechtigt, diese Exemplare
und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehen-
den Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in
sämtlichen Medien zu verwenden. elena chioteli
graphic design ist berechtigt auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
7.    Haftung
7.1    elena chioteli graphic design haftet für entstandene Schäden (z.B. an überlassenen Vorlagen)
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für solche Schäden haftet elena chioteli graphic design auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet elena chioteli graphic design für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Kardinalpflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrags­zwecks von besonderer Bedeutung ist.

7.2    Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt wer­-
den (5.1), übernimmt elena chioteli graphic design gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung, es sei

 denn, elena chioteli graphic design trifft gerade bei der Auswahl Verschulden. elena chioteli graphic design tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

7.3    Mit der Freigabe von Entwürfen (3.1) durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für Fehlerfreiheit des Werkes (etwa in Text und Bild). Nach Freigabe besteht für diese Entwürfe keine Haftung von elena chioteli graphic design.


8.    Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages, Vorlagen
8.1    Im Rahmen des Auftrags besteht Gestal­tungs-freiheit. Reklamationen hinsichtlich der kün­st­lerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die da­durch verursachten Mehrkosten zu tragen.

8.2    Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann elena chioteli graphic design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann elena chioteli graphic design auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3    Der Auftraggeber versichert, dass er zur Ver-wendung aller an elena chioteli graphic design übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber elena chioteli graphic design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9.    Kündigung
Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages durch
den Auftraggeber erhält elena chioteli graphic design
die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch er-
sparte Aufwendungen oder durchgeführte oder
böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen
lassen. Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn beträgt
die Vergütung jedoch mindestens 10 % der verein-
barten Vergütung. Dem Auftraggeber bleibt der
Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
10.    Schlussbestimmungen
10.1    Außer bei Verträgen mit Verbrauchern ist
Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Augsburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

10.2    Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedin-gungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

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